Was ist das Ziel EnEV - Energieeinspar-Verordnung?
In Deutschland werden fast 40 % der insgesamt
eingesetzten
Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung
verwendet. Ziel
der neuen Verordnung ist es, den Energiebedarf bei
Neubauten um
durchschnittlich 30 % gegenüber dem bisherigen
Niveau auf den sog.
Niedrigenergie-standard abzusenken. Neben der
Energieeinsparung
soll damit auch ein wirksamer Beitrag zur
Klimavorsorge geleistet
werden. Erneuerbare Energien werden in der
Verordnung besonders
berücksichtigt.Erstmalig werden mit der EnEV die
energetischen Anforderungen an
das Gebäude und an die Anlagentechnik
zusammenfassend
betrachtet. Dieser ganzheitliche Ansatz ermöglicht
eine
Gesamtbilanzierung der Gebäudehülle und
Anlagentechnik. Ein
weniger hoher Standard im baulichen Wärmeschutz kann
künftig
durch eine effizientere Gebäudetechnik ausgeglichen
werden - und
umgekehrt.
Das Anforderungsniveau der EnEV ist nach dem
Stand der Technik
erreichbar. Es ist auch wirtschaftlich erfüllbar,
wenn die in der
Verordnung enthaltenen Kompensationsmöglichkeiten
zwischen den
Anforderungen an die Bauteile und an die
Anlagentechnik ausgenutzt
und verstärkt neue technische Entwicklungen
eingesetzt werden.
Hier geht es zur Energieberechnung für Ihr
Gebäude!
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