Aufzugsschachtentrauchung

 





 

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Was ist das Ziel EnEV - Energieeinspar-Verordnung?
In Deutschland werden fast 40 % der insgesamt eingesetzten
Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung verwendet. Ziel
der neuen Verordnung ist es, den Energiebedarf bei Neubauten um
durchschnittlich 30 % gegenüber dem bisherigen Niveau auf den sog.
Niedrigenergie-standard abzusenken. Neben der Energieeinsparung
soll damit auch ein wirksamer Beitrag zur Klimavorsorge geleistet
werden. Erneuerbare Energien werden in der Verordnung besonders
berücksichtigt.

Erstmalig werden mit der EnEV die energetischen Anforderungen an
das Gebäude und an die Anlagentechnik zusammenfassend
betrachtet. Dieser ganzheitliche Ansatz ermöglicht eine
Gesamtbilanzierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein
weniger hoher Standard im baulichen Wärmeschutz kann künftig
durch eine effizientere Gebäudetechnik ausgeglichen werden - und
umgekehrt.

Das Anforderungsniveau der EnEV ist nach dem Stand der Technik
erreichbar. Es ist auch wirtschaftlich erfüllbar, wenn die in der
Verordnung enthaltenen Kompensationsmöglichkeiten zwischen den
Anforderungen an die Bauteile und an die Anlagentechnik ausgenutzt
und verstärkt neue technische Entwicklungen eingesetzt werden.
 

Hier geht es zur Energieberechnung für Ihr Gebäude!